Teilnahmebedingungen 2025
Offene Ateliers Bremen-Neustadt
Anmeldungen und Neubewerbungen
vom 1. bis 10. Februar 2025
1. Veranstalter
Die Offenen Ateliers Bremen Neustadt werden von den angemeldeten Künstler*innen und Kunsthandwerker*innen veranstaltet.
Die Teilnahme erfolgt in Eigenverantwortung der Teilnehmer*innen. Teilnehmen können professionelle Künstler*innen und Kunsthandwerker*innen mit Atelier, Laden, Werkstatt oder Ausstellungsraum in der Bremer Neustadt (für den in Frage kommenden Stadtteilbereich siehe Stadtplan auf dieser Internetseite).
2. Neubewerbung
Über die Teilnahme von Neubewerbungen entscheidet eine Jury. Neubewerber*innen reichen eine Bewerbung per E-Mail ein (große Datenmengen können per www.wetransfer.com gesendet werden).
Die einzureichenden Unterlagen sind:
— Atelieranschrift (Name, Straße, Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
— Abbildungen von fünf Arbeiten im Dateiformat .jpg (diese müssen für die Internetseite und den Flyer geeignet sein, mindestens ein Bild im Querformat – Breite mind. 900 Pixel oder 15 cm – für Flyer und Internetübersichtsseite. Keine isolierten Logos als Flyer-Bild.
— Künstlerischer Lebenslauf mit Ausstellungstätigkeiten
— ggf. Nennung von Preisen, Auszeichnungen, Stipendien
— ggf. Nachweise von Mitgliedschaften relevanter Berufsverbände
— kurze Begründung einer gewünschten Teilnahme
— kurzer Infotext zur eigenen Arbeit (der ggf. auch auf der Internetseite der Offenen Ateliers erscheint)
— zwei Fotos des Ateliers
— Hinweis auf eigene Homepage
— Fragen zur Bild-/Textübermittlung werden hier beantwortet
Die Jury wird die Ateliers besuchen.
Sind die Bewerbungsunterlagen unvollständig, können sie nicht berücksichtigt werden.
Wer an den Offenen Ateliers Bremen Neustadt teilnimmt, ohne angemeldet zu sein, wird fünf Jahre von einer Neubewerbung ausgeschlossen.
Die Bewerber*innen verpflichten sich, ihr Atelier an beiden Veranstaltungstagen zu öffnen.
3. Anmeldung
Für Teilnehmer*innen der Vorjahre reicht eine formlose Anmeldung per E-Mail (mit Übersendung von aktuellem Bild-/Textmaterial).
Eine vollständige Neubewerbung ist nicht notwendig.
Wer zwei Jahre in Folge nicht an den Offenen Ateliers teilnimmt, muss sich neu bewerben.
Teilnehmende Atelierhäuser aus dem Vorjahr müssen sich in den Folgejahren nicht neu bewerben, auch wenn einzelne Protagonisten wechseln.
4. Teilnahmegebühr
— Die Teilnahmegebühr beträgt 100 €.
— Gastaussteller*innen in einem angemeldeten Atelier zahlen eine Teilnahmegebühr von 30 €.
— Wenn die jeweiligen Gäste auf dem Flyer und auf der Internetseite mit eigenen Beiträgen vertreten sein wollen, fällt für sie die reguläre Teilnahmegebühr von 100 € an.
— Ateliergemeinschaften, mit bis vier Künstler*innen zahlen 140 €
— Institutionen oder Vereine zahlen eine Teilnahmegebühr von 200 €.
— Wollen sich Ateliers/Künstler der oben genannten Gemeinschaften einzeln anmelden, bzw. auf dem Flyer und auf der Internetseite mit eigenen Beiträgen vertreten sein, fällt für sie die reguläre Teilnahmegebühr von 100 € an.
— Vereinsmitglieder sind durch die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags von der Teilnahmegebühr befreit.
— Vereinsmitglieder die an der Organisation der offenen Ateliers in Arbeitsgruppen mitarbeiten, bekommen eine Aufwandsentschädigung, bis zur maximalen Höhe der Teilnahmegebühren.
— Bei einem wirtschaftlichen Ungleichgewicht/Defizit erhöhen sich die Beiträge anteilig. Die Aufwandsentschädigungen entfallen.
5. Jury
— Die Jury besteht aus drei Personen.
— Die Jurymitglieder werden auf einem Treffen des Vorjahres bestimmt.
— Die Jury soll in einem rotierenden System besetzt werden.
— Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.
6. Werbematerialien
— Alle Teilnehmer*innen erhalten ein Kontingent an Werbematerialien (Plakate, Einladungsflyer mit Stadtplan), die zu verteilen sind.
— Jede*r voll zahlende Teilnehmer*in erscheint in der Veranstaltungswerbung (Internet/Flyer/Social-Media) mit eigenem Text und verschiedenen Abbildungen
— Die Werbematerialien dürfen nicht verändert und nur für die Veranstaltung Offene Ateliers Bremen Neustadt verwendet werden.
7. Erklärung
— Mit Zusendung einer Anmeldung erklären sich die Bewerber*innen mit den Teilnahmebedingungen einverstanden und versichern, dass sie im Besitz der Rechte des eingereichten Text- und Bildmaterials sind.
— Sie erklären sich mit der Verwendung des Materials für Print- und Onlinewerbung im Rahmen der Offenen Ateliers Bremen Neustadt einverstanden.
— Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, ihre Ateliers/Werkstätten an beiden Veranstaltungstagen der Offenen Ateliers, für Publikum zu öffnen.
8. Kurzfristige Absage
Sollten die Offenen Ateliers Bremen Neustadt nicht in der gewohnten Form stattfinden können oder müssen kurzfristig abgesagt werden, werden wir versuchen, sie in anderer Form stattfinden zu lassen.
Wenn bereits Kosten entstanden sind, können die Teilnahmegebühren nicht zurückgezahlt werden.
aktualisiert November 2024