Teilnahmebedingungen 2025
Offene Ateliers Bremen-Neustadt
Anmeldungen und Neubewerbungen
vom 1. bis 10. Februar 2025
1. Veranstalter
Die Offenen Ateliers Bremen Neustadt werden von den angemeldeten Künstler*innen und Kunsthandwerker*innen veranstaltet. Die Teilnahme erfolgt in Eigenverantwortung der Teilnehmer*innen. Teilnehmen können professionelle Künstler*innen und Kunsthandwerker*innen mit Atelier, Laden, Werkstatt oder Ausstellungsraum in der Bremer Neustadt (für den in Frage kommenden Stadtteilbereich siehe Stadtplan auf dieser Internetseite).
2. Anmeldung
Für Teilnehmer*innen der Vorjahre reicht eine einfache Anmeldung per Mail (evtl. mit Übersendung von neuem Bild-/Textmaterial). Sie müssen sich nicht neu bewerben, es sei denn, sie setzen zweimal in Folge aus. Teilnehmer*innen verpflichten sich mit der Anmeldung/Bewerbung, ihr Atelier an beiden Veranstaltungstagen zu öffnen.
3. Neubewerbung
Über die Teilnahme von Neubewerbungen entscheidet eine Jury.
Neubewerber*innen reichen eine aussagekräftige Bewerbung per E-Mail ein. Diese umfasst:
— Atelieranschrift (Name, Straße, Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
— Abbildungen von fünf Arbeiten im Dateiformat jpg (die im Falle einer Teilnahme auch für die Internetseite geeignet sind, für Flyer und Internetübersichtsseite ein Bild im Querformat mindestens 15 cm breit, isolierte Logos als Flyerbild sind nicht erwünscht, integriert in ein Situationsfoto des Hauses o.ä. sind sie legitim.)
— Künstlerischer Lebenslauf mit Ausstellungstätigkeiten
— ggf. Nennung von Preisen, Auszeichnungen, Stipendien
— ggf. Nachweise von Mitgliedschaften relevanter Berufsverbände
— kurze Begründung einer gewünschten Teilnahme
— kurzer Infotext zur eigenen Arbeit (der im Falle einer Teilnahme auf der Internetseite erscheinen kann)
— zwei Fotos des Ateliers
— Hinweis auf eigene Homepage
Die Auswahljury wird die Ateliers besuchen.
Hat die Bewerbung ein zu großes Datenvolumen bitte www.wetransfer.com oder www.dropbox.com benutzen. Fragen zur Bild-/Textübermittlung werden hier beantwortet.
Sind die Unterlagen unvollständig, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Wer an den Offenen Ateliers Bremen Neustadt teilnimmt, ohne angemeldet zu sein, wird fünf Jahre von einer Neubewerbung ausgeschlossen.
4. Teilnahmegebühr
— Die Teilnahmegebühr beträgt 100,– Euro.
— Gastaussteller*innen in einem angemeldeten Atelier zahlen eine Teilnahmegebühr von 30,– Euro,
wollen Gäste auf dem Flyer und auf der Internetseite mit eigenen Beiträgen vertreten sein, fällt für sie die reguläre Teilnahmegebühr von 100,– Euro an.
— Ateliergemeinschaften mit bis vier Künstler*innen zahlen 140,– Euro, Institutionen oder Vereine mit mehreren Ateliers im Haus zahlen eine Teilnahmegebühr von 200,– Euro. Wollen sich Ateliers aus solchen Häusern einzeln anmelden (mit eigener Internetunterseite, Bild auf dem Flyer etc.), zahlen sie die reguläre Teilnahmegebühr von 100,– Euro.
Sind Atelierhäuser angenommen, brauchen sie sich in Folgejahren nicht neu bewerben, auch wenn einzelne Künstler*innen wechseln.
Mitglieder von Arbeitsgruppen zahlen einen verminderten Teilnahmebeitrag. Bei weniger als 30 Teilnehmer*innen erhöht sich die Gebühr anteilig.
5. Jury
Die Jury besteht aus drei Personen. Die Jurymitglieder werden auf einem Treffen des Vorjahres bestimmt. Die Jury wird nach Möglichkeit in einem rotierenden System besetzt: pro Jahr ein bis zwei ausscheidende sowie neue Mitglieder. Die Jury wird die Ateliers von Neubewerbungen besuchen. Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.
6. Werbematerialien
Jede*r Teilnehmer*in (oder Ateliergemeinschaft bei Gruppenanmeldung) erhält ein Kontingent an Werbematerialien (Plakate, Einladungsflyer mit Stadtplan). Jede*r Teilnehmer*in erscheint auf der Internetseite der Veranstaltung mit einer eigenen Unterseite mit ca. vier Abbildungen und Text und mit einem Bild auf Flyer und Übersichtsseite der Homepage. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, an der Verteilung des Werbematerials mitzuwirken. Die Werbematerialien dürfen nicht verändert und nur für die Veranstaltung Offene Ateliers Bremen Neustadt verwendet werden.
7. Erklärung
Mit Zusendung einer Anmeldung erklären sich die Bewerber*innen mit den Teilnahmebedingungen einverstanden und versichern, dass sie im Besitz der Rechte an dem zugeschickten Material sind. Sie erklären sich einverstanden mit der Verwendung des Materials für Printwerbung und Internetseite für die Offenen Ateliers Bremen Neustadt. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, ihre Ateliers/Werkstätten am Tag der Offenen Ateliers für Publikum zugänglich zu halten.
8. Kurzfristige Absage der offenen ateliers
Sollten die offenen ateliers (z.B. wegen Coronamaßnahmen der Behörden) nicht in der gewohnten Form stattfinden können oder kurzfristig abgesagt werden müssen, werden wir versuchen, sie in anderer Form stattfinden zu lassen. Wenn bereits Kosten entstanden sind, können die Teilnahmegebühren nicht zurückgezahlt werden.
zuletzt aktualisiert November 2022